Über uns
Ist das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung bildet einen oder mehrere Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Gemeindeverwaltung; die Gemeindeversammlung kann solche Ausschüsse wählen (§45 (1) GO).